Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10281
OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95 (https://dejure.org/1995,10281)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.1995 - 2 U 63/95 (https://dejure.org/1995,10281)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 2 U 63/95 (https://dejure.org/1995,10281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 10 § 3 MRVG; § 97 UrhG; § 2 Abs. 2 UrhG
    Urheberrechtsschutz für Architekten bei Verwendung von Plänen und Entwürfen für ein Wohnhaus üblicher Art; Vertrag gegen das Koppelungsverbot des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieurleistungen und ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urheberrechtsschutz für Architekten bei Verwendung von Plänen und Entwürfen für ein Wohnhaus üblicher Art; Vertrag gegen das Koppelungsverbot des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieurleistungen und ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95
    Eine Architektenleistung, die sich auf eine Planung einer bei entsprechenden Häusern üblichen Raumaufteilung, inneren und äußeren Gestaltung sowie Anpassung an Umgebung und Landschaft beschränkt, stellt noch keine eigene schöpferische Leistung dar, für die ein Urheberschutz beansprucht werden kann (BGHZ 24, 55, 63 [BGH 29.03.1957 - I ZR 236/55] ; OLG Schleswig GRUR 1980, 1072, 1073; a.A. OLG München, Urteil vom 08.05.1969, OLGZ 69/430; vgl. aber auch OLG München GRUR 1987/290).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 94/88

    Geltung des Koppelungsverbots für einen als Generalunternehmer tätigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95
    Nur wenn er gewerbsmäßig mit einer Gewerbeanmeldung die Errichtung von Häusern betreibt, ist das Koppelungsverbot auf ihn nicht anwendbar (BGH NJW-RR 1989, 147 [BGH 29.09.1988 - VII ZR 94/88] ).
  • BGH, 10.04.1975 - VII ZR 254/73

    Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95
    Das Koppelungsverbot gilt auch, wenn der begünstigte Architekt davon nichts weiß (BGH BauR 1975, 288).
  • OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Urheberrechts; Vorliegen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95
    Eine Architektenleistung, die sich auf eine Planung einer bei entsprechenden Häusern üblichen Raumaufteilung, inneren und äußeren Gestaltung sowie Anpassung an Umgebung und Landschaft beschränkt, stellt noch keine eigene schöpferische Leistung dar, für die ein Urheberschutz beansprucht werden kann (BGHZ 24, 55, 63 [BGH 29.03.1957 - I ZR 236/55] ; OLG Schleswig GRUR 1980, 1072, 1073; a.A. OLG München, Urteil vom 08.05.1969, OLGZ 69/430; vgl. aber auch OLG München GRUR 1987/290).
  • BGH, 19.11.1981 - VII ZR 350/80

    Verstoß gegen Koppelungsverbot bei Erwerb unter Auflagen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95
    Entscheidend ist, dass der Erwerber auf Grund der Umstände davon ausgehen muss, ohne die Bindungsvereinbarung das Grundstück nicht erwerben zu können (BGH BauR 1982, 183).
  • OLG Schleswig, 11.07.1980 - 3 U 118/78

    Louisenlund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 63/95
    Eine Architektenleistung, die sich auf eine Planung einer bei entsprechenden Häusern üblichen Raumaufteilung, inneren und äußeren Gestaltung sowie Anpassung an Umgebung und Landschaft beschränkt, stellt noch keine eigene schöpferische Leistung dar, für die ein Urheberschutz beansprucht werden kann (BGHZ 24, 55, 63 [BGH 29.03.1957 - I ZR 236/55] ; OLG Schleswig GRUR 1980, 1072, 1073; a.A. OLG München, Urteil vom 08.05.1969, OLGZ 69/430; vgl. aber auch OLG München GRUR 1987/290).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht